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MIT REISEMOBIL |
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Miet - und Versicherungs - BedingungenWir vermieten Ihnen ein Reisemobil oder einen Wohnwagen unter nachstehenden Bedingungen: 1. Miete: Die Miete beginnt und endet in der Garage des Vermieters. Kann ein Wagen wegen unvorhergesehenen Umständen dem Mieter nicht rechtzeitig oder überhaupt nicht zur Verfügung gestellt werden, stellt der Vermieter nach Möglichkeit einen Ersatzwagen bereit. Er kann jedoch keinesfalls wegen nichteinhalten des Vertrages verantwortlich oder schadenersatzpflichtig gemacht werden. Der Ausfall eines oder mehrerer Geräte (Kühlschrank, Boiler etc.) berechtigen nicht zu einer Schadenersatz - Forderung. Die Weitervermietung an Dritte ist untersagt. Ist eine Verlängerung der Miete notwendig, ist die Bewilligung vom Vermieter vor Ablauf der abgemachten Miete nötig. Das Fahrzeug darf unter keinen Umständen zum Warentransport (grosse, schwere Gegenstände) verwendet werden. 2. Fahrer: Sind Mieter und Lenker nicht identisch, haften beide solidarisch für alle Ansprüche, die aus diesem Vertrag resultieren können. Lernfahrten sowie Fahrten für sportliche Zwecke sind strikte untersagt.Vermietung an Personen unter 21 Jahre ist nicht möglich. 3. Haftpflichtversicherung: Die Garantiesumme gegenüber Drittpersonen ist unbeschränkt. Die Versicherung haftet nicht für Transportgut und persönliche Effekten. Der Selbstbehalt von Fr. 500.-- pro Schadenfall ist von der Versicherung ausgeschlossen und geht zu Lasten des Mieters. Der Selbstbehalt für jugendliche Lenker beträgt Fr. 1’000.--. Wohnwagen sind durch die Haftpflicht des Zugfahrzeuges versichert. Massgebend sind in jedem Fall die AVB des Versicherers. 4. Kaskoversicherung/Eigenschaden: Bei Kollisionsschäden gilt ein Selbstbehalt von Fr. 1000.-- pro Schadenfall, bei Teilkaskoschäden Fr. 200.- pro Schadenfall. Der Selbstbehalt geht in jedem Fall zu Lasten des Mieters. Der Selbstbehalt kann nicht ausgeschlossen werden. Schäden am Innenausbau, am Inventar, an der Sonnenstore sowie Glasbruch (ausser Frontscheibe=Teilkasko) am Mietfahrzeug gehen in jedem Fall zu Lasten des Mieters. Massgebend sind in jedem Fall die AVB des Versicherers. 5. Annullation: Eine Annullierung muss mittels Einschreibebrief erfolgen, das Aufgabedatum ist massgebend.Es entstehen für Sie folgende Annullationskosten: |
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| 60 bis | 30 | Tage | vor Mietbeginn | 30% | der abgemachten Miete | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 29 bis | 15 | Tage | vor Mietbeginn | 60% | der abgemachten Miete | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 10 bis | 6 | Tage | vor Mietbeginn | 75% | der abgemachten Miete | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 5 bis | 0 | Tage | vor Mietbeginn | 100% | der abgemachten Miete | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
Bei einer Vertragsauflösung sind in jedem Fall Fr. 200.- für die Unkostendeckung zu bezahlen. 6. Beschädigung des Wagens: Der Mieter erklärt durch seine Unterschrift, dass der Wagen bei Mietantritt von ihm geprüft und in Ordnung befunden wurde. Es wird ein Fahrzeug - Zustandsprotokoll erstellt, das einen festen Bestandteil des Mietvertrages darstellt. Der Mieter trägt die Verantwortung und jedes Risiko und haftet für alle Schäden, welche dem Wagen samt Inhalt während der Mietzeit zustossen. Ausgenommen sind Defekte, welche auf normale Abnützung oder Materialfehler zurückzuführen sind. Ist eine Reparatur des Wagens nötig, für die der Mieter aufzukommen hat, so bezahlt der Mieter ausser dem vertraglichen Selbstbehalt 4/5 des jeweiligen Tagesmietpreises als Entschädigung für den Betriebsausfall während der Reparaturzeit, sowie eine angemessene Entschädigung für ev. entstandenen Minderwert. Bei Fahrzeugbeschädigungen (z.B. Einbruch, Vandalismus oder bei Schäden durch höhere Gewalt) ist unbedingt ein Polizeirapport, inklusive Foto, erstellen zu lassen. Dieser muss uns bei der Rückkehr abgegeben werden. Vor der Reparatur eines defekten Teils des Fahrzeuges oder des Aufbaus muss der Vermieter orientiert werden. Für die Vergütung muss bei der Rückkehr eine detailierte Rechnung vorgelegt werden. Ansonsten entfällt jeglicher Anspruch. 7. Unfall: Bei einem Unfall sind Polizei und Vermieter zu benachrichtigen. Auf den Namen des Vermieters dürfen keine Schuldanerkennungen ausgestellt werden. 8. Haftung: Der Vermieter haftet nicht bei irgendwelchen Unfällen, Unregelmässigkeiten, Beschädigungen oder Verlust von Gepäck und anderen Gegenständen. 9. Reservation, Kaution, Anzahlung: Innerhalb von 10 Tagen nach der Reservation ist die Kaution von Fr. 500.-- sowie die ev. abgeschlossene Annullationsversicherung zur Zahlung fällig. Nach erfolgter Zahlung der Kaution ist das Reisemobil oder der Wohnwagen fest für Sie reserviert. Der eigentliche Mietbetrag ist bis 3 Wochen vor Mietbeginn zu entrichten. Fahrzeug - Übergabe: Das Fahrzeug wird Ihnen in sauberem Zustand übergeben. Aus hygienischen Gründen wollen Sie bitte alle Schlafplätze mit Leintüchern abdecken. Fahrzeug -
Rückgabe: Das
Fahrzeug ist mit sauberem Innenraum zurückzugeben (inkl. Aussenfächer
und Gepäckbox). Spezielle Beachtung wollen Sie bitte dem WC - und
Duschraum schenken. Der
Fäkalienbehälter muss geleert und gespült sein. Wir übernehmen
dann den Finish und die Aussenwäsche. Beachten Sie bitte auch den Artikel
unter dem Titel „ Was im Mietpreis nicht inbegriffen ist„. Was ist alles im Mietpreis inbegriffen:
Was im Mietpreis nicht inbegriffen ist:
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Zubehör:
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Wittenbach, Juli 2009 copyright E.Heimgartner |
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